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   OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10   

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OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10 (https://dejure.org/2010,21695)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 (https://dejure.org/2010,21695)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268/10 (https://dejure.org/2010,21695)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf (Polizeikommissar-Anwärter) wegen erheblicher Zweifel an der charakterlichen Eignung; einmaliges außerdienstliches persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines aggressives Verhaltens seinerseits gegenüber Kollegen auf einer privaten Party; Annahme berechtigter Zweifel an der Eignung zum Polizeibeamten trotz eines einmaligen außerdienstlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtStG § 23 Abs. 4 S. 1, 2
    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen eines aggressives Verhaltens seinerseits gegenüber Kollegen auf einer privaten Party; Annahme berechtigter Zweifel an der Eignung zum Polizeibeamten trotz eines einmaligen außerdienstlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Beamten auf Widerruf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
    Es wird von ihm verlangt, zugleich einerseits deeskalierend und andererseits die polizeilichen Ziele verfolgend auf andere Menschen einzuwirken (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251 ff. = juris Langtext, Rn. 32).

    Entscheidend dürfte im vorliegenden Fall sein, dass es sich ausweislich des Aktenvorgangs - anders als in dem von dem Senat mit Beschluss vom 7. April 2009 (- 5 ME 25/09 -, DÖD 2009, 251) entschiedenen Fall - um ein einmaliges außerdienstliches Fehlverhalten handelt, das dem Antragsteller zum Vorwurf und als Grundlage der Entlassungsverfügung gemacht wird.

  • VGH Bayern, 10.06.2003 - 3 CS 03.1398
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
    Dieses ist jedoch nicht der Fall, wenn es sich um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten handelt (vgl. dazu OVG N-W, Beschl. v. 26.8.2005 - 6 B 1389/05 -, Schütz, BeamtR ES /E III 1 Nr. 42 = juris Langtext, Rn. 29; Beschl. v. 4.12.2008 - 6 B 1520/08 -, ZBR 2010, 124 = juris Langtext, Rn. 4, jeweils zur außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21 zur einmaligen außerdienstlichen Rangelei mit "jugendtypischen Zügen").

    Denn insoweit ist entscheidend, dass derzeit nicht das dauerhafte Verbleiben des Antragstellers im Polizeidienst im Raum steht, sondern dass die Antragsgegnerin während der verbleibenden Zeit des Beamtenverhältnisses auf Widerruf sowie gegebenenfalls eines nachfolgenden Beamtenverhältnisses auf Probe noch ausreichend Zeit hat, die Entwicklung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Antragstellers zu beobachten und eventuell bei einem wiederholten Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen zu ziehen (vgl. dazu BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21).

  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
    Dieses ist jedoch nicht der Fall, wenn es sich um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten handelt (vgl. dazu OVG N-W, Beschl. v. 26.8.2005 - 6 B 1389/05 -, Schütz, BeamtR ES /E III 1 Nr. 42 = juris Langtext, Rn. 29; Beschl. v. 4.12.2008 - 6 B 1520/08 -, ZBR 2010, 124 = juris Langtext, Rn. 4, jeweils zur außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21 zur einmaligen außerdienstlichen Rangelei mit "jugendtypischen Zügen").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2008 - 6 B 1520/08

    Anforderungen an eine Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Einstellung in ein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
    Dieses ist jedoch nicht der Fall, wenn es sich um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten handelt (vgl. dazu OVG N-W, Beschl. v. 26.8.2005 - 6 B 1389/05 -, Schütz, BeamtR ES /E III 1 Nr. 42 = juris Langtext, Rn. 29; Beschl. v. 4.12.2008 - 6 B 1520/08 -, ZBR 2010, 124 = juris Langtext, Rn. 4, jeweils zur außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21 zur einmaligen außerdienstlichen Rangelei mit "jugendtypischen Zügen").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - 6 B 1389/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
    Dieses ist jedoch nicht der Fall, wenn es sich um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten handelt (vgl. dazu OVG N-W, Beschl. v. 26.8.2005 - 6 B 1389/05 -, Schütz, BeamtR ES /E III 1 Nr. 42 = juris Langtext, Rn. 29; Beschl. v. 4.12.2008 - 6 B 1520/08 -, ZBR 2010, 124 = juris Langtext, Rn. 4, jeweils zur außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt; BayVGH, Beschl. v. 10.6.2003 - 3 CS 03.1398 -, juris Langtext, Rn. 21 zur einmaligen außerdienstlichen Rangelei mit "jugendtypischen Zügen").
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    a) Die von der Beschwerde geltend gemachte rechtsgrundsätzliche Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluss des OVG Lüneburg vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268/10 - (IÖD 2011, 31) besteht tatsächlich nicht.
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2020 - 5 ME 141/20

    Charakterliche Eignung; persönliche Eignung

    Während der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (Nds. OVG, Beschuss vom 7.4.2009, a. a. O., Rn. 9; Beschluss vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7).

    cc) Der beschließende Senat teilt auch nicht die Sichtweise des Verwaltungsgerichts (UA, S. 4f.), dass sich die Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung des Antragstellers als rechtswidrig erweise, weil die angegriffene Verfügung vom 5. Juni 2020 keine Ausführungen zum Gesichtspunkt des einmaligen außerdienstlichen Fehlverhaltens und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Nds. OVG, Beschluss vom 17.12.2010, a. a. O., Rn. 8) enthalte.

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 40, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes (GKG), bemisst sich also nach der Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge, wobei dieser Betrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren ist (Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2010 - 5 ME 268/10 - Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 - vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 8.6.2020 - 5 ME 91/20 - sowie Beschluss vom 21.9.2015 - 5 ME 152/15 - [beide zur Halbierung des Streitwertes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in Bezug auf eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe]).

  • VG Düsseldorf, 28.03.2011 - 2 L 190/11

    Kommissaranwärter Beamter auf Widerruf Entlassung Eignung Charaktermangel

    Denn insoweit ist entscheidend, dass derzeit nicht das dauerhafte Verbleiben des Antragstellers im Polizeidienst im Raum steht, sondern dass der Antragsgegner während der verbleibenden Zeit des Beamtenverhältnisses auf Widerruf sowie gegebenenfalls eines nachfolgenden Beamtenverhältnisses auf Probe noch ausreichend Zeit hat, die Entwicklung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Antragstellers zu beobachten und eventuell bei einem wiederholten Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen zu ziehen (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268/10 - m.w.N.).
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Ausreichend hierfür sind bereits berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob die Beamtin oder der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für ein Amt in der angestrebten Laufbahn besitzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 S 1473/20 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.08.2019 - 3 ZB 18.508 - Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 26.10.2020 - 5 ME 141/20 - und vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2024 - 5 ME 104/23

    Beurteilungsspielraum; Sicherheitsüberprüfung; Weiterbeschäftigung; Entlassung

    Während der den angenommenen Zweifeln von dem Dienstherrn zugrunde gelegte Sachverhalt von den Verwaltungsgerichten in vollem Umfang auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden kann, ist die Kontrolle im Übrigen darauf beschränkt, ob der Dienstherr den Rechtsbegriff der Eignung verkannt oder ob er bei der von ihm zu treffenden Prognoseentscheidung allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat ( Nds. OVG, Beschluss vom 7.4.2009 - 5 ME 25/09 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 11.2.2021 - 5 ME 118/20 -).

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren beruht auf §§ 40, 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG , bemisst sich also nach der Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge, wobei dieser Betrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung von Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Nord ÖR 2014, 11) zu halbieren ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2010 - 5 ME 268/10 - Beschluss vom 3.6.2014 - 5 ME 72/14 - Beschluss vom 8.6.2020 - 5 ME 91/20 - Beschluss vom 21.2.2023 - 5 ME 122/22).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

    a) Die von der Beschwerde geltend gemachte rechtsgrundsätzliche Abweichung des Berufungsurteils vom Beschluss des OVG Lüneburg vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268/10 - (IÖD 2011, 31) besteht tatsächlich nicht.
  • VG Düsseldorf, 11.10.2016 - 2 K 6771/16

    Entlassung; Polizeidienst; Widerrufsbeamter; Trunkenheitsfahrt; weitere

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 3 B 217/10 -, IÖD, 2011, 31 und Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 5 ME 268/10 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 07.08.2019 - 1 K 12795/17

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen charakterlicher Ungeeignetheit;

    OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Dezember 2010- 5 ME 268/10 -, juris Rn. 7.
  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 1 S 20.433

    Rechtswidrige Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Wertungswidersprüchen

    Vor diesem Hintergrund bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei dem Kläger von seiner Persönlichkeitsstruktur her um einen aggressiven, unbeherrschten und zu Straftaten neigenden Menschen handelt, sondern dass es sich um ein einmaliges persönlichkeitsfremdes Fehlverhalten des Antragstellers gehandelt hat, das allein eine Entlassung nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 17.12.2010 - 5 ME 268/10 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.08.2013 - 2 M 143/13

    Fahndungs-Blatt, das Kollegen und Landeswappen zeigt, als Mobbing; Vergabe des

    Im Ansatz zunächst zutreffend gehen die Antragsgegnerin in der Entlassungsverfügung und auch das Verwaltungsgericht in der angegriffenen erstinstanzlichen Entscheidung davon aus, dass die Entlassung nach § 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG einen sachlichen Grund voraussetzt, der auch dann zu bejahen ist, wenn ernstliche Zweifel an der persönlichen bzw. charakterlichen Eignung des Beamten bestehen (ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. 17.12.2010 - 5 ME 268/10 -, Rn. 6, m.w.N.).
  • VG Köln, 22.11.2013 - 19 K 4294/12

    Übernahme, Kommissaranwärter, Ermessen, Selbstbezichtigung von Straftaten,

  • VG Köln, 22.11.2013 - 19 K 4293/12

    Übernahme, Kommissaranwärter, Ermessen, Zusicherung, Beweisaufnahme

  • VG Düsseldorf, 12.09.2019 - 2 L 2283/19
  • VG Düsseldorf, 19.12.2014 - 2 K 6786/14

    KJM; Begründung; Heilung; Abstimmung; Stichentscheid; Stimmengleichheit;

  • VG Düsseldorf, 16.01.2020 - 26 L 3079/19
  • VG Düsseldorf, 13.07.2020 - 26 L 1086/20
  • VG Berlin, 04.08.2021 - 26 K 237.20

    Ernennung zum Beamten auf Probe

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